Steuererleichterungen für einzelne Spender

Die Doktor Tanja Mavrodinova Stiftung stellt allen Spendern ein Dokument aus, das die Spende bestätigt. Mit diesem Dokument können Spender bei der Einreichung der jährlichen Steuererklärung bestimmte Steuervergünstigungen erhalten.

Die Höhe der Steuerermäßigung hängt vom Status der Personen ab, die von der Spende profitieren:

Fünf Prozent - 5%

Physische Person kann ihre Steuerbemessungsgrundlage um bis zu 5% reduzieren, indem sie eine Spende an Gesundheitseinrichtungen oder medizinische Einrichtungen leistet; spezialisierte Einrichtungen für die Bereitstellung von Sozialdienstleistungen sowie die Agentur für Sozialhilfe und den Sozialhilfefonds bei dem Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik. Die Entlastung gilt auch für Spenden zugunsten von Facheinrichtungen für Kinder nach dem Kinderschutzgesetz sowie für Heime zur Erziehung und Erziehung von Kindern ohne elterliche Fürsorge, Kindergärten, Schulen, Hochschulen oder Akademien.

Sie können Ihre Steuer reduzieren durch Spenden an Budgetunternehmen, registrierte Kirchenorganisationen, spezialisierte Unternehmen oder Genossenschaften für Menschen mit Behinderungen sowie an die Agentur für Menschen mit Behinderungen; Bulgarischen Roten Kreuz; Kulturinstitute, Bibliotheken, sowie für Kultur-, Bildungs- oder wissenschaftlichen Austausch im Rahmen einer internationalen Vereinbarung an der Bulgarien teilnimmt; an gemeinnützige juristische Personen, die im Zentralen Register gemeinnütziger juristischer Personen zum Zwecke gemeinnütziger Tätigkeiten registriert sind. Die Steuerentlastung ist auch bei Spenden an therapeutischen Gemeinschaften für Drogenabhängige sowie zugunsten des Kinderfonds bei Vereinten Nationen (UNICEF) möglich.

Als gemeinnützige Organisation erhält die Doktor Tanja Mavrodinova Stiftung steuerwirksame Spenden von bulgarischen Bürgern und Unternehmen.

In Gegensatz zu Unternehmen, profitieren natürliche Personen nicht von Steueranreizen bei Spenden an Einzelpersonen.

Andere Möglichkeiten

Eine weitere interessante Möglichkeit für die Nutzung der bulgarischen Steuererleichterungen sind Spenden zugunsten von Organisationen und Bürgern in einem anderen EU-Land oder im Europäischen Wirtschaftsraum, wenn diese dem Präferenzkreis der bulgarischen Spendenempfänger ähnlich sind. Der Spender muss von einer zuständigen Behörde ein offizielles Dokument über den Status des Spenders haben, das von einem vereidigten Übersetzer in die bulgarische Sprache übersetzt wurde.

Für weitere Informationen, besuchen Sie bitte die Website der Nationale Agentur für Einnahmen
www.nap.bg

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